Familien- und Erbrecht

Scheidungen, Sorgerechtsfragen, Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleichsgestaltungen, Eheverträge, Lebenspartnerschaften, aber auch Fragen des Umgangsrechts betreuen wir gerichtlich und außergerichtlich. Dabei ist es uns ein Anliegen, auch menschlich-emotionale Aspekte einzubinden.

Unsere Arbeit ist geprägt von der schnellen und effektiven Wahrnehmung Ihrer Interessen sowie der zielorientierten Suche nach individuellen Problemlösungen für Fragen von nicht nur persönlicher, sondern auch finanzieller Bedeutung.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenso für sämtliche erbrechtliche Fragestellungen zur Verfügung. Eine zielgerichtete Zusammenarbeit erfolgt unter ständiger Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowohl bei vorsorgenden erbrechtlichen Regelungen wie der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Erbeinsetzung als auch Fragen zu gesetzlich festgelegten Regelungen wie Pflichtteilsansprüchen. Häufig ist eine rechtliche Betreuung zur Vermeidung ungewollter und nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht gravierender Folgen zwingend erforderlich.